Prüfung

Gewissenhaft

Sicher

Verlässlich

Leistungen im Bereich Prüfung/Kontrolle

  • Prüfung ortveränderliche Betriebsmittel nach D6UV Vorschrift 3 und DIN VDE 701/702
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Elektroinstallationen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100
  • Prüfung Industrieanlagen und Maschinen nach Maschinenprüfrichtlinie DIN VDE 0113
  • E-Check
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Unser E-Check

Der E-CHECK ist das anerkannte Gütesiegel für die geprüfte Elektroinstallation und Elektrogeräte. Mit einem Wort: Für die Sicherheit zu Hause und im Betrieb.

Klicken Sie auf "Mehr", um alles über den privaten und gewerbliche Nutzen des E-Check zu erfahren und sich ein Bild von den rechtlichen Grundlagen zu verschaffen.

Der E-Check - privat und gewerblich

Private Nutzung

Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer einer Elektroanlage ist auch für deren Zustand verantwortlich. Somit ist der Eigentümer in der Regel auch für Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage entstehen, haftbar. Dazu kommt die VDE-Bestimmung DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100). Hierzu schreibt die Deutsche und Elektrotechnische Kommision im DIN und VDE: "Im Gegensatz zur früheren Bestimmung sind elektrische Anlagen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und Gebäude, auch wenn Sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft werden." Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht. Bei Schadensfällen rekurieren Gerichte aber auf Richtlinien, wie eben die VDE-Norm. Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümern eine besondere Bedeutung. Da er die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.

Gewerbliche Nutzung

Die Prüfpflicht ist für Gewerbebetriebe gesetzlich vorgeschrieben! Grundsätzlich gilt: Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich und müssen ihn im Schadensfall gegenüber dem Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachweisen können. Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muß die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate). Die Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 müssen ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate). In Gewerbebetrieben geht die Verantwortung des Eigentümers (sofern er nicht der Nutzer, sondern Vermieter der Räume ist, z.B. in einem vermieteten Bürogebäude) vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt an den vermieteten Raum. Innerhalb des gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn betreffenden Teile der Anlage verantwortlich.

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Mittelspannungstechnik

Was die Sicherheit angeht, ist Verlässlichkeit das A und O. Durch die gewissenhafte Prüfung Ihrer Anlagen, Maschinen und Elektroinstallationen sorgen wir dafür, dass Sie sich auf einer Ebene höchster Standards bewegen und nach geltenden Richtlinien und DIN Vorschriften abgesichert sind.

Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen, in welcher Pflicht Sie stehen und welche Aufgaben zu erfüllen sind. Wir tragen dafür Sorge, dass Sie über keine rechtlichen Fallstricke stolpern und können Sicherheitsrisiken ausschließen und somit lauernde Unfallrisiken minimieren.

 

Andere Leistungen

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